SIOSSY
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6. März 2012 um 15:35
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2014
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7. März 2012 um 12:06
Guten Tag,
meine 17 jährige Tochter ist einfach aus dem Haus ausgezogen , beziehungsweise zu ihrem drogensüchtigen und schon wegen Körperverletzung bestrafte Freund eingezogen.
Als ich eine Frauenberaterin anrief , meinte mit 17 kann sie schon was sie will und ich kann sie nicht stoppen.
Stimmt es ? So viel ich weiß , ist man mit 18 in D volljährig .
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 20148 7. März 2012 um 12:06
Hallo!
Ihre Frauenberaterin ist falsch informiert , denn Die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt ( § 2 Eintritt der Volljährigkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html Daher wenden Sie sich an die Polizei und haengen Sie dem Freund ihres Kindes eine Anzeige am Hals. Sie riskieren zwar , dass Sie gehasst werden. Aber sobald Sie ihr Kind unter Ihrem Dach ist , ziehen Sie eine Psychologin zu Rat. Ihr Kind ist in sensiblem Alter und eine Ratschlag ist angesagt.