Spanisches Aufenthaltserlaubnis

NESRIN. A - 8. März 2012 um 16:48
Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 - 9. März 2012 um 14:31
Guten Tag,

ich bin marokkanische Bürgerin , mit spanischem Aufenthaltserlaubnis ( mein Mann ist Spanier).
Wir spielen mit dem Gedanken , nach Deutschland zu ziehen. Doch fraglich ist es jetzt , ob wir Gründungszuschuss beantragen können , bis wir Jobs finden können.
Danke jkedem Tipp im Voraus.
mfG

1 Antwort

Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 6
9. März 2012 um 14:31
Hallo ! So viel ich weiß unterliegen Eu-Bürger der sogenannten Freizügigkeit. Sie bedürfen keiner Erlaubnis um von A nach B zu ziehen, müssen sich jedoch beim Ausländeramt anmelden. Dort erhalten Sie dann die "Freizügigkeitsbescheinigung". Nun würde ich erstmals bei der deutschen Botschaft erstmals nachfragen , ob man den Antrag auf ALG oder auf Sozialhilfe beantragen kann. Denn hier beträgt die Wartezeit mindestens 04 Wochen. Und Auswandern war nie eine leichte Aufgabe.