LEA
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9. März 2012 um 15:26
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 2013
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12. März 2012 um 09:28
Guten Tag,
ich bin nicht stolz darauf . Aber ich habe es getan.
Da ich an er Kasse bei " Schlecker" arbeite , und sehr knapp bei Kasse bin ( muss Kaution + 3 Monate Miete) bezahlen habe ich eine wichtige Summe von der Kasse genommen.
Was riskiere ich denn jetzt?
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 20136 12. März 2012 um 09:28
Guten Morgen!
Was riskiere ich denn jetzt. Ich hoffe, es ist dir bewusst , dass du eine Straftat begangen hast. Auf Alle Fälle wird es ins Lichte kommen , was du angestellt hast.
Es kommt , meiner Meinung nach , auf deinen Arbeitgeber a, , was auf dich zukommen wird. Entweder gibt er sich damit zufrieden, sein Geld wiederzuholen und dich fristlos zu entlassen oder kommt es zur Anzeige.
Wie alt du bist , entscheidet nach welchem Strafrecht du bestraft sein würdest;
Zitat:
"Heranwachsende
Heranwachsende (= ab 18 bis einschließlich 20 Jahre) sind strafrechtlich im Grunde voll verantwortlich. Es hängt jedoch vom individuellen Reifegrad ab, ob ein Heranwachsender bereits wie ein Erwachsener bestraft oder ob er noch nach Jugendstrafrecht behandelt wird. Dies ist der Fall wenn
die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Rechtsgrundlage ist der Extern 105 JGG.
Erwachsene