Wohnrecht

Studentin - 12. März 2012 um 14:50
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 13. März 2012 um 12:03
Guten Tag,

ich bin ausländische Studentin. Vor kurzem habe ich einen deutschen Mann kennengelernt.
Er schlug mir vor , bei ihm einzuziehen . Heiraten will er nicht , aber der redet die Ganze Zeit von meinem Wohnrecht.
Könnte mir jemand - in einfachen Worten , was dazu sagen?Die Internet Erklärungen waren keine richtige Hilfe für mich gewesen.
Dankbar im Voraus.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
13. März 2012 um 12:03
Hallo!
Ich zitiere nach der Wikipedia: "Als Wohnrecht bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen."
Nun muss das Wohnrecht in Grundbuch eingetragen werden, wirksam zu werden. Somit wirst über den Tod hinaus abgesichert werden , ohne die Erbfolge von einem gesetzlichen Erben , denn das Erbrecht sieht nur Verwandte und Eheleute vor.
Ich hoffe , ich konnte dich bisschen orientieren.
L.G