Guten Tag,
Mein Partner ( einer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) ist vor Kurzem von und gegangen.
Da ich arbeitslos bin , und keine ALG noch bekomme , hätte ich gerne gewusst , ob mir eine Hinterbliebenenrente zusteht?
Danke der Hilfe im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 13. März 2012 um 15:11
Guten Tag!
Zuerst mein Beileid.
Ja , eine Hinterbliebenenrente dürfen Sie bekommen (am 01.01.2005 ist das Gesetz in Kraft getreten), solange Sie keine andere eingetragene Lebensgemeinschaft beziehungsweise eine Ehe eingehen.
Gruß
Hallo zusammen!
Anbei hätte ich mich gerne informiert. Es geht um meinen ehemaligen Partner , der ist 2006 verstorben und ich möchte gerne Hinterbliebenenrente. Bin erst seit paar Monaten wieder in Deutschland. Die FRAGE lautet jetzt , ob ich die Witwenrente rückwirkend bekommen darf. Mir ist doch klar , dass ich als Lebenspartner kein gesetzlicher Erbe bin(((
Irgendwie gibt es doch einen Weg für mich mein Leben abzusichern oder?