Bedarfsaufstellung

moonwalker - 14. November 2010 um 16:49
zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 - 14. November 2010 um 16:50
meine Frau und ich befinden uns im Scheidungsprozess

dabei soll ich eine sogenannte "bedarfsaufstellung" machen. also soll ich meinen monatlichen regelbedarf zusammenstellen und offen preisgeben. das möchte ich aber unter gar keinen umständen. das geht niemanden etwas an

wie umgehe ich das elegant?

1 Antwort

zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 9
14. November 2010 um 16:50
Gute Frage

wenn der Richter dies verlangt, dann sollten Sie eine solche Aufstellung machen. Das stellt Sie sonst zum einen in ein schlechtes Licht und zum anderen haben Sie dann folgenden Nachteil: Ihr Verbrauch wird ganz einfsch geschätzt werden

das vorteilhafteste und zugleich sachdienlichste wäre wohl die Aufstellung einfach zu machen!