Guten Tag,
ich bin verwitwet seit 17 Jahren , mit einem 17 jährigen Sohn. Sein Opa ( mein Schwiegervater ) ist vor kurzem verstorben und mein Sohn soll ihn erben .Doch muss er zum Vormundschaftsgericht ( noch minderjährig).
Die Frage lautet jetzt , ob er dem Vormundschaftrichter von seinem ganzen Vermögen erzählen muss.
Danke euch für eure Hilfe im Voraus.
MFG
Hallo! Niemand muss alles sagen...Schon mal vom Verweigerungsrecht gehört?Außerdem muss dein Sohn nicht auf die Anklagebank gehen..Daher lautetet de Antwort - nach meiner eignen Meinung :NEIN.