Minderjährig/Vormundschaftrichter

FRED45 - 14. März 2012 um 13:59
 LILYA - 15. März 2012 um 14:29
Guten Tag,
ich bin verwitwet seit 17 Jahren , mit einem 17 jährigen Sohn. Sein Opa ( mein Schwiegervater ) ist vor kurzem verstorben und mein Sohn soll ihn erben .Doch muss er zum Vormundschaftsgericht ( noch minderjährig).
Die Frage lautet jetzt , ob er dem Vormundschaftrichter von seinem ganzen Vermögen erzählen muss.
Danke euch für eure Hilfe im Voraus.
MFG

1 Antwort

Hallo! Niemand muss alles sagen...Schon mal vom Verweigerungsrecht gehört?Außerdem muss dein Sohn nicht auf die Anklagebank gehen..Daher lautetet de Antwort - nach meiner eignen Meinung :NEIN.