OKSI
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14. März 2012 um 17:19
NIZO.A
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 31, 2012
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15. März 2012 um 16:25
Guten Tag,
Seit 09 Jahren bin ich in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft . Doch werde ich letzten Zeiten unter psychologischen Druck ausgesetzt.
Sollte ich ihn aufnehmen , wird die Aufnahme als Beweismittel zulässig?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
MFG
NIZO.A
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 31, 20121 15. März 2012 um 16:25
Hi !
Ich zitiere:
Strafgesetzbuch § 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.