ich hbe mir am letzten Samstag bei einem Verkäufer ein Auto gekauft.
am Sonntag ist dem Verkäufer, der noch mit diesem Auto unterwegs war, ein anderes Auto reingefahren.
am Montag darauf sollte nämlich erst die Übergabe des Wagens stattfinden (und die des Geldes).
Habe ich Anspruch auf schadensersatz??
Nein, hast du nicht.
Da die Übereignung des Geldes und die des Autos erst am Montag nach dem Unfall stattfinden sollte, warst du zum Zeitpunkt des Geschehens noch nicht rechtmäßiger Eigentümer des Autos (es fand noch keine Übereignung, also Verschaffung des Eigentums am Auto statt).
Somit hat der Verkäufer Anspruch auf Schandesersatz nach §823 I BGB.
Nicht aber du.