KADIJA
-
16. März 2012 um 14:17
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
-
21. März 2012 um 14:31
Guten Tag,
ich habe einen Antrag auf Annullierung der Ehe gestellt. Doch wurde mir der Antrag abgelehnt.
Nun möchte ich gerne jetzt die Scheidung einreichen und ich wüsste gerne , was für Aufenthaltserlaubnis mein " Mann " nach der eingereichten Scheidung bekommen wird.
Ich habe ihn hierher geholt(aus Algerien).
PS: Er bekommt , ein Aufenthaltserlaubnis , das sich jedes Jahr verlängern lässt. Und wir sind seit 02 Jahren verheiratet. Ohne Kinder.
Danke euch für eure Hilfe im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 21. März 2012 um 14:31
Hallo!
Meines Wissens verliert ihr " zukünftiger " Ex-Mann das Recht auf die Aufenthaltserlaubnis , sobald die Lebensgemeinschaft aufgelöst worden ist. Sollte er sein Aufenthaltstitel nicht umstellen lassen können ( Student, Arbeiter), muss er das Land verlassen.