Mein Mann ist auf tragischer Weise gestorben. Er hat sich aufgehängt. Ich muss hinzufügen , dass er schwere Depressionen erlitten hatte. Ich bin Hausfrau.
Dürfte ich mal Rentengeld bekommen , selbst wenn er auf unnatürlicher Weise ums Leben gekommen ist?
Ich danke allen , die sich melden wollen.
Mit freundlichen Grüßen.
Anna.O
Hallo!
Sie meinen bestimmt das Witwengeld. Das dürfen Sie auf jeden FALL BEANTRAGEN und erhalten.
Es kann doch sein , dass die Lebensversicherungskasse den Beitrag kürzt , denn der Versicherte hat sich das Leben genommen.
Sie sollen Sie jeden Falles sich mit der Kasse in Kontakt treten und nach genaueren Infos fragen.
Gruß