mannes genug
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Geändert am 8. Januar 2019 um 02:53
mannes genug -
27. März 2012 um 18:24
Guten Tag,
ich war mit einer Frau zusammen. Nachdem sie "unser" Kind in die Welt gesetzt hat, habe ich einen heimlichen Vaterschaftest durchführen lassen. Und das Ergebnis war negativ. Darf ich ihm meinen Namen entziehen lassen? An wen soll ich mich wenden? Ich will ihm keinen Cent geben, wenn es nicht mein leibliches Kind ist.
Ich habe mich schon von meiner Freundin getrennt.
Danke euch, dass ihr meinen Beitrag gelesen habt.
LG
master -mind 2
Beiträge74Mitglied seitMontag November 28, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 20131 Geändert am 8. Januar 2019 um 02:54
Hallo!
Leider sind Sie kein Einzelfall. Leider muss ich Sie enttäuschen, weil ich Ihnen sagen muss, dass der negative Vaterschaftstest vor Gericht unzulässig ist. Denn dafür muss die Mutter beziehungsweise das Kind einverstanden sein.
Geändert am 8. Januar 2019 um 02:54
LG