Unverheiratet, 1 Kind, Trennung, Existenz

Gelöst
Claire - 23. März 2012 um 17:20
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 26. März 2012 um 15:21
Guten Tag,

Gestern hat mir mein Freund/ Verlobter erklärt, dass er die Trennung will.
Wir sind unverheiratet, haben ein Kind 3 Jahre und sind seit 12 Jahren zusammen.
Wir wohnen in einem Haus dass ihm gehoert.
Er ist sehr vermögend - wir leben einen hohen Standard.
Ich habe keine Einnahmen. Vereinbart war bei uns eine klassische Rollenverteilung...

Nun will er dass ich mit Kind ausziehe.
Gibt es dafür zeitliche Fristen? Unser Kind geht in den Kiga und hat sich gerade erst eingewoehnt.

Habe ich Ansprüche? In welcher Hoehe?
Welche staatlichen Hilfen gelten für mich?

Allerbesten Dank!

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
26. März 2012 um 15:21
Guten Tag!

Zu den zeitlichen Fristen kann ich leider nichts sagen. Denn Ihr Freund / Ex kann die Fristen erteilen. Versuchen Sie ihn dazu zu überreden , Ihnen die Zeit zu lassen eine Wohnung zu finden.Es geht schließlich nicht um euren persönlichen Probleme, vielmehr geht es um eure Kind, oder soll er einfach eine Wohnungsmiete vermieten.
Ich würde einfach bei der Arge einen Antrag aufs Wohngeld stellen und mit der Suche nach einer Wohnung beginnen. Erklären Sie dem Beamten , dass die Angelegenheit sehr dringend ist. Es kann nämlich die Wartezeit verkürzen. ( Vor allem weil Sie ein Kind haben).
Dass Sie an einem hohen Lebensstandard gewohnt sind , lässt mich ehrlich gesagt , zweifel , dass der Einzug in ein Frauenheim für Sie in Frage kommen kann.
Haben Sie denn keine Verwandte , bei denen Sie für eine Weile unterbringen können? Enge Freunde vielleicht?
Ansprüche auf den Unterhalt ihres Kindes werden Sie gemaess der Düsseldorfer Tabelle haben . Die Höhe hängt von seinem Einkommen und vom Alter des Kindes ab http://www.alleinerziehend-info.net/recht-co/die-duesseldorfer-tabelle-2012-kindesunterhalt/.
Dazu kriegen Sie Sozialgeld ( bis Sie einen Job gefunden haben)+ Kindergeld.
Ich hoffe , ich konnte Sie bisschen orientieren.
mfG