HUNDA
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28. März 2012 um 17:48
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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29. März 2012 um 15:35
Guten Tag zusammen!
Ich habe eine Frage bitte , sie bezieht sich aufs ALG.
Nun habe ich ALG ein Jahr lang bezogen. Seit einer Woche habe ich einen Job in einem Teilzeitfirma angenommen , aber mein Rücken macht nicht mehr mit. ( Ich kann nicht stehend 8 Kettenarbeit erledigen).
Sollte ich jetzt kündigen , würde ich ALG weiterhin beziehen dürfen oder bekomme ich eine Auszahlungssperre?
Danke euch schon mal für eine Antwort.
L.G
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 29. März 2012 um 15:35
Hallo!
An DEINER Stelle würde ich vom Arbeitsarzt bescheinigen lassen , dass ich gesundheitliche Probleme aufgrund der Kettenbandarbeit kriege und dem Artbeisamt den ärztlichen Attest vorlegen. Im Lichte dessen würde ich mich entscheiden, aber die Zahlungssperre bei Eingenkündigung ist höchstwahrscheinlich, wenn sie aus Laune zu Stande gekommen wäre.
Gruß