Wegen Zuhälterei festgenommen?

RUSSE - 29. März 2012 um 16:19
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 30. März 2012 um 14:44
Guten Tag,

ich bin nicht stolz darauf ,aber mein Mann hatte keine andere Wahl gehabt.
Nun ist er heute morgen bei Zuhälterei festgenommen worden. Er hat unsere gemeinsame Wohnung als Mittel zum Zweck ausgenutzt um die Umstände der Prostitutionsausübung zu bestimmen.
Was riskiert er jetzt?
PS: Mein Mann ist Deutsch- Russe.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
30. März 2012 um 14:44
Guten Tag !
Ich zitiere : "StGB § 181a Zuhälterei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben"
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/181a.html
L.G