ELODO
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Geändert am 4. Januar 2019 um 05:07
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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5. April 2012 um 15:31
Guten Tag,
hiermit wüsste ich gerne, ob die Konkurrenzklausel auch in der Probezeit gültig ist.
Ich habe - direkt nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages - ein besseres Jobangebot gefunden, in finanzieller Hinsicht.
Könnte mein aktueller Chef mich deswegen juristisch verfolgen und mich wegen Schadenersatz anklagen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 4. Januar 2019 um 05:09
Hi,
das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen, denn eine Probezeit verfolgt das Ziel, die Arbeit von den jeweiligen Partnern zu erproben. Bestenfalls frage einen Fachmann danach, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht habe.
LG
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 Geändert am 4. Januar 2019 um 05:13
Hallo!
Ich bin der Meinung Janines. Aber nach § 622 Abs. 3 BGB muss es ein Kündigungsfrist von zwei Wochen geben. Daher reiche deine Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem Eintritt des neuen Jobs ein, damit dein aktueller Chef keine juristische Lücke finden wird.