PASSAT
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6. April 2012 um 15:36
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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9. April 2012 um 15:13
Guten Tag,
Ich habe mir ein Passat erster Hand gekauft. Daher lauft die Garantie noch" normalerweise" muss hinzugefügt werden.
Nun bin ich damit nach Hause gefahren. Eine ziemlich kurze Strecke(Leipzig bis Genf);Da wir das Schiff nehmen mussten.
Sobald ich in Tunesien angekommen war , konnte ich mein Auto nicht starten.Meinen Urlaub musste ich bei den Mechanikern verbringen((((.
Ich möchte jetzt den Wagen zurückgeben. Welche Rechte stehen mir zu?
Danke euch für eure Unterstützung.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 9. April 2012 um 15:13
Hallo!
Da ich BWL nebenbei studiert hatte , kann ich dir glücklicherweise etwa helfen , -hoffe ich auf jeden-))).
Nun muss es dir erstens klar sein , dass die Rede von Gewährleistung und nicht von Garantie ist.. Zur Gewährleistung jetzt , muss die Gewährleistungsfrist keine zwei Jahre überschreiten. Außerdem müsste das Auto keine 40.000,- KM hinter sich haben. Dass das Fahrzeug beim Kauf fehlerhaft ist , ist beim Gewährleistungsübergang eine Voraussetzung ist. Es muss mit keinem dritten Faktoren zusammenhängen: (Satt Diesel wird es Benzin getankt).
Sollte der Hersteller die selben Schaden zweimal festgelegt und nicht reparieren haben können , haben Sie Anspruch auf eine neue Ware / neues Fahrzeug.
Lesen Sie den Vertrag nochmal durch. Denn der Käufer könnte die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt haben.
Viel Glück!