DeUtsche StaatsbürgerschAft BeanTragen?WaNn?

kais - 6. April 2012 um 16:09
Elfe van Beiträge 112 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 13, 2014 - 9. April 2012 um 16:16
Guten Tag,

ich bin marokkanischer Student.Seit 2006 in Deutschland.
Seit 05 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet.
Wann darf ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und bekommen?
Tausend Dank für eure Hilfe im Voraus.
Good-Bye
Kais.

1 Antwort

Elfe van Beiträge 112 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 13, 2014 12
9. April 2012 um 16:16
Hallo!
Ich zitiere:
"Wer eine(n) Deutsche(n) heiratet, erhält allein durch die Eheschließung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung auf Antrag sind für diese Personen jedoch erleichtert.

Es ist erforderlich, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein, am Orte seiner Niederlassung eine Wohnung oder ein Unterkommen zu besitzen und in der Lage zu sein, dort sich und seine Angehörigen zu ernähren (Unterhaltsfähigkeit). Auch muss eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse stattgefunden haben. Grundsätzlich ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren im Inland nachzuweisen. Die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Die Einbürgerungsbewerber müssen sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache ausdrücken können, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und eine Loyalitätserklärung abgeben.

Weiterhin ist bedeutsam, dass sich die Lebensführung an den allgemein anerkannten Regeln des Zusammenlebens orientiert. Es darf kein Ausweisungsgrund der §§ 46 Nr.1-4 und 47 Abs. 1 und 2 Ausländergesetz (AuslG) entstanden sein. Ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 2 AuslG ist beispielsweise jeder nicht nur vereinzelte oder geringfügige Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen. § 47 AuslG betrifft Fälle schwerer und mittlerer Kriminalität. Im Bundeszentralregister getilgte oder zu tilgende Eintragungen stehen der Einbürgerung nicht mehr entgegen.

Schließlich setzt die Einbürgerung des ausländischen Ehepartners voraus, dass dieser seine bisherige Staatsbürgerschaft verloren hat oder nach dem Erhalt der Einbürgerungszusicherung aufgegeben hat. Wem es nicht möglich ist, die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen, kann unter gewissen Umständen gleichwohl eingebürgert werden. Ausnahmsweise entsteht dann Mehrstaatigkeit. Für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern des ausländischen Ehegatten gelten erleichterte Bedingungen.

Ausländer, die sich länger als acht Jahre in Deutschland aufhalten, haben - unabhängig von der Führung einer familiären Lebensgemeinschaft mit Deutschen - nach Maßgabe des Gesetzes einen persönlichen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Für die Einbürgerung wird eine Gebühr von 255 € erhoben, für ein miteingebürgertes Kind beträgt sie 51 €.

Nähere Informationen zum Einbürgerungsverfahren und zur Zulassung von Mehrstaatigkeit können bei den Staatsangehörigkeitsbehörden erlangt werden.
"
Quelle; https://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Ehefragen