Deutsch-ameiknaische Scheidung

claudel - 6. April 2012 um 18:02
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 11. April 2012 um 12:36
Guten Tag,

ich bin in Deutschland als Mitarbeiter gekommen. 2005 Habe ich meine zukünftige Ex-Frau kennengelernt. Wir haben ein gemeinsames Kind. Nun möchten wir jetzt die Scheidungsantrag einreichen. Wüssten wir nicht , welches Land dafuer zuständig ist.Oder koennte man die Scheidung bei der amerikanischen Botschaft einreichen?
PS; wir haben die Ehe in Mannheim geschlossen.
Bitte beantworten Sie meine Frage nur, wenn Sie sicher sind.
Vielen Dank.

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
9. April 2012 um 17:43
Hallo!
Wenn ihr beide euren Wohnsitz in Deutschland habt und das Kind deutscher Staatsbürgerschaft ist , soll meiner Meinung nach , die Scheidung bei einem deutschen Gericht einreichen und dann die Scheidung bei der amerikanischen Botschaft anerkannt sein. Doch werde ich einen Anwalt mit dem Schwerpunkt " Internationalem Familienrecht einschalten ,die Sache des Unterhaltes / Sorgerechts auszuhandeln;Als Amerikaner haben Sie erklärlicherweise vorhaben , eines Tages in die USA zurueckzukehren. Oder liege ich etwa falsch?
Hallo Janine 01! Erstens bedanke ich mich bei dir , mir geantwortet zu haben . Und ja , sobald mein Arbeitsvertrag hierzulande abgelaufen ist , werde ich nach Amerika zurückkehren. Das ist auch der Scheidungsgrund.
Unser Kind ist amerikanisch- deutsch. Meinst du spielt es bei der Scheidungsprozess eine Rolle ?Vor Paar tagen haben wir ihm sein drittes Geburtstag gefeiert.
Vielen Dank für deine Hilfe.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
10. April 2012 um 14:46
Hallo nochmal!
Kurze Frage , bevor wir fortfahren..Missverständnisse auszuschließen ... Wo wird dann die Ehe geschlossen ? In Deutschland oder in den USA?
Weder noch. in Kanada , aber sobald wir nach der Eheschließung hier waren , haben wir es beim deutschen Standesamt anerkennen lassen und haben ein deutsches Familienbuch bekommen.Thank u.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
11. April 2012 um 12:36
Hallo Claudel!
Also zusammengefasst jetzt: ihr seid nach deutschem Recht verheiratet , ihr habt den Wohnsitz hierzulande , eure Kind ist auch deutscher Bürger: Die Scheidung ist in Deutschland zu beantragen. Bei einer Einigung kann nur ein Anwalt genommen werden und die Kosten können halbiert werden.