Ans Jugendamt? Oder an den Familienanwalt?

Gelöst
TAX - 10. April 2012 um 17:54
VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 - 11. April 2012 um 15:57
Guten Tag,
ich habe mich von der Mutter meines einjährigen Kindes getrennt. Die Trennung lag ein Monat zurück. Zwar habe ich einen regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn , aber ich möchte , dass er bei mir übernachtet. Meine " Ex"Freundin will es nicht.
Ich spiele mit dem Gedanken , sie deswegen zur Rechenschaft zu ziehen? An wen soll mich mich wenden?Ans Jugendamt? Oder soll ich einen Anwalt mit Schwerpunkt " Familienrecht" einschalten? Familienanwalt?
Ich danke euch schon mal für eine wahrscheinliche Rückmeldung.
L.G

1 Antwort

VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 1
11. April 2012 um 15:57
Hallo!
Sei doch froh mein Freund , dass du noch Kontakt zu deinem Sohn hast. Als alleinerziehende Mutter hat sie das alleinige Sorgerecht. Sie kann dir alles verbieten und das Gesetz kann ihr den Rücken stärken.
Du hast mindestens Glück , wo du eine nette" Ex-Freundin hast". Meine Ex hat jeden Kontakt zu meinen Zwillingen untersagt. Und ich kann nichts dagegen was unternehmen(((.