johachim
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12. April 2012 um 16:00
GUELZEM.H
Beiträge100Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 2014
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10. Juni 2013 um 14:46
Guten Tag,
ich schildere euch mein Problem, besser gesagt das Problem meiner Freundin.
Sie wohnt mit ihrer Mutter. 90 Jahre alt und behindert. Daher benötigt sie 24 Std. Aufsichtshilfe. Sie spielt mit dem Gedanken , sie zum Altenheim zu schicken. Der Hacken ist , es dass sie indem zu wenig verdient ,wäre sie nicht in der Lage die Altenheimkosten zu bezahlen.
Darf sie Staatenhilfe diesbezüglich in Anspruch nehmen?
Vielen Dank , dass ihr uns helfen wollt. Im Voraus°°°°
MFG
ICH LIEBE IHN
Beiträge46Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 17, 20131 13. April 2012 um 17:51
Hallo!
Die Eltern müssen / sollen 75 % der Heimkosten selbst bezahlen, sprich aus der Rente/Vermögen . Die übrigen 25 % sollen die nächsten Verwandte zahlen: Kinder/ Enkelkinder. Sollte niemand nachweislich die Kosten übernehmen , wird ein Antrag auf staatliche Hilfe gestellt.(Beim Sozialamt).
L.G
GUELZEM.H
Beiträge100Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 20148 10. Juni 2013 um 14:46
Hallo!
Meiner Oma hat diesen Beitrag sehr gut geholfen. http://www.recht-finanzen.de/faq/1171-was-heimbewohner-wissen-mussen Ich hoffe , es kann dir auch weiterhelfen.
Gruß