Deutsches Kind im Ausland geboren

Gelöst
MUNA.SUK - Geändert am 2. August 2018 um 02:38
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 8. Mai 2012 um 18:14
Guten Tag,

ich bin -Deutsche Bürgerin jordanischer Abstammung. Zur Zeit bin in Jordanien ansaessig. Da ich hochschwanger bin kann ich nicht mehr nach Deutschland fliegen , mein Kind auf der Welt zu bringen( leider habe ich es aus persönlichen Gründen nicht frühzeitig dahin geschafft).
Die Frage lautet jetzt , ob ich meinem Kind die deutsche Geburtsurkunde und dadurch die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben kann. Oder muss ich erstmals nach Deutschland mit ihm?
Sein Vater ist australischer Bürger Jordanischer Herkunft. Aber ich will dass er die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.
Was soll ich denn tun?
Vielen Dank für euren Ratschläge im Voraus.
mfG

2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
17. April 2012 um 15:11
Hallo Muna!
Nach paar Internetrecherchen habe ich herausgefunden , dass die in Deutschland ansässigen jordanischen Bürger , spätestens mit 23 Jahren sich für eine Staatsangehörigkeit( jordanische oder deutsche) entscheiden müssen. Fuer Welche denn hast du dich entschieden?
Sollte du dich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben ,( anderenfalls würdest du die Deutsche Staatsangehörigkeit für dein zukünftiges Kind erwerben können), musst du dich an die deutsche Botschaft wenden. Hierzulande wäre das Standesamt zu Berlin dafuer zuständig. (für die Staatsangehörigkeitssache der im Ausland geborenen Kindern).
Ich hoffe , ich konnte dir eine Orientierung geben.
L.G
Hallo Janine!
Danke dir , dass du so schnell geantwortet hast . Ja , du hast Recht , ich musste mich entscheiden und habe die deutsche Staatsangehörigkeit gewählt. Klingt nicht gerade patriotisch aber die deutsche Staatsangehörigkeit bringt mehr Vorteile als die jordanische hierzulande oder in Deutschland...
Aber meinst du werde ich mein Kind in meinen Reisepass eintragen können , sollte es die Sache der Geburtsurkunde in die Länge gezogen werden? Neulich habe ich mitbekommen dass Kinder eigenen Reisepass haben müssen , gilt es auch für die neugeboren Babys?Weißt du es? Danke der Antworten im Voraus.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
8. Mai 2012 um 18:14