Ist meine Scheidung rechtskräftig?

Gelöst
frisch geschieden - 16. April 2012 um 15:40
Nizar.Amd Beiträge 28 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 11, 2013 - 19. April 2012 um 17:52
Guten Tag,

ich bin polnischer Bürgerin , in Deutschland ansaessig.
Nun es geht darum , dass ich mit einem algerischem Mann verheiratet war/ bin. Auf alle Fälle war ich mit ihm in seiner Heimat und infolge eines Streits ist er zu einem Notar mit religiösem Rang (Mofti oder Imam...) gegangen und drückte mir ein Scheidungsurteil in den Händen.
Zwar verstehe ich nichts von diesem " islamischen Heirat" aber ich bin mir nicht sicher , ob diese Scheidung in Deutschland rechtskräftig ist. Denn ich will eine offizielle Scheidung haben. Jetzt bin ich nach Deutschland alleine zurückgekehrt . Der Herr will den Rest seines Lebens in Algier verbringen. Was soll ich denn tun?
Ich bin auf eure Hilfe angewiesen. Denn einen Anwalt einzuschalten ist mir unmöglich ( aus finanziellen Gründen)
Vielen Dank.

2 Antworten

Nizar.Amd Beiträge 28 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 11, 2013 6
17. April 2012 um 15:30
Guten Tag meine Dame!
Da ich ich einen islamischen Hintergrund habe , kann ich Ihnen gerne helfen.
Nun zum ersten Punkt:" Notar mit religiösem Rang" möchte ich Ihnen sagen , dass die Scheidung zwar ihren religiösen Hintergrund hat, doch hat sie keine gesetzliche Wurzel. Ein Scheidungsurteil muss vom Gericht verkündet werden. Dieser Notar muss das Urteil vom Gericht anerkennen lassen , sonst wäre es selber im islamischen Staat nicht rechtskräftig.
Dann kommt die Angelegenheit der Anerkennung des Scheidungsurteil in Frage.
Solltest du noch Fragen haben , stehe ich dir gerne zur Verfügung.
L.G
frisch geschieden
17. April 2012 um 18:28
Hallo Danke dir Nizar , dass du so schnell geantwortet hast. Also muss mein Mann die Scheidung vom algerischen Gericht anerkennen lassen . Muss ich denn dahin fliegen? Die Kosten will ich nicht dafuer übernehmen. Zu Viel. Meinst du muss ich dabei sein?Ich bin HartzVI Empfängerin und die Kosten werde ich mir auf keinen Fall decken können.
Nizar.Amd Beiträge 28 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 11, 2013 6
18. April 2012 um 14:43
Hallo!
Wenn du hierzulande ansaessig bist , kannst du den Antrag auf Anerkennung deines Scheidungsurteils bei der Justizverwaltung bzw. beim zuständigen Oberlandesgericht des deutschen Bundeslandes stellen. Angenommen du hättest das Scheidungsurteil zur Hand.
Angenommen wird dir dein zukünftige Ex -Mann das Scheidungsurteil nicht zuschicken, rate ich dir dich mit dem Familiengericht in Verbindung zu setzen und du wirst eine Kopie des Scheidungsurteils anfordern können.
Fürs Alles weitere wünsche ich dir Alles Gute.
L.G
frisch geschieden
18. April 2012 um 18:15
Hi Nizar!
Danke fuer deine Geduld.
Meinst du , kann mir das Gericht ein Scheidungsurteil zuschicken. Wenn du mich fraegst , will nichts mehr von diesem Mann hören. Die Entscheidung kann doch ohne mein Erlaubnis erfolgen. Ich bin am Eindefekt Europäerin und habe nichts in den arabischen Ländern verloren.
Nizar.Amd Beiträge 28 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 11, 2013 6
19. April 2012 um 17:52
Hallo!
Leider kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen , wie es mit einem algerischem Gericht lauft. Du solltest auf jeden Fall dich mit dem "Ex-Mann "/ Gericht in Verbindung setzen und du wirst ein todsicheres amtliches Info kriegen. Man kann dir nur den Leitfaden geben n aber mit Sicherheit kann ich dir nichts sagen , denn ich bin selber hier aufgewachsen.