OLGA.
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20. April 2012 um 16:25
LICHT.DE
Beiträge50Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 9, 2014
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23. April 2012 um 17:14
Guten Tag,
ich bin als Reinigungskraft eingestellt. Da ich die Treppen heruntergefallen bin , kann ich meine Arbeit für mindestens 09 Wochen nicht nachgehen.
Fraglich ist es jetzt , ob ich ALG ( Arbeitslosengeld) beziehen darf?
Danke .
LICHT.DE
Beiträge50Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 9, 20144 23. April 2012 um 17:14
Hallo!
Meines Wissens können auch Reinigungskräfte ALG beziehen , wenn Sie mit Lohnsteuerkarte gearbeitet haben sollten... Aber nur für 9 Wochen... Sie müssen doch Krankengeld kriegen.