infolge eines Arbeitsunfalls bin ich als erwerbsunfähig eingestuft worden. Nun werde ich natürlich schriftlich entlassen, sobald mein Attest dem Chef vorliegt. Ich frage mich jetzt, was mir zusteht. Kann ich mit meinem Lohn bis zum Ende des Monats rechnen?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen.
LG
meinen Sie eine Abfindung? Wann sie eine Abfindung bekommen können, erfahren Sie in diesem CCM-Artikel. Eine Erwerbsunfähigkeit rechtfertigt keine Abfindung.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, erhalten Sie ja eine Erwerbsminderungsrente für Ihren Lebensunterhalt.