CORNEL
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26. April 2012 um 15:57
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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27. April 2012 um 15:30
Guten Tag,
ich bin Rezeptionst 2 tage Muss ich arbeiten gehen. Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Lauft am 17 Mai ab.
Nun habe ich heute einen Unfall gehabt( Meine Aircast- Schiene vertauscht).Daher ist die Bettruhe angesagt,
Was riskiere ich jetzt? Werde ich meinen Lohn bekommen dürfen? Habe ich Anspruch auf ALG?
Vom Arbeitsrecht versteh ich nichts.Daher verlasse ich mich auf euch , ihr Profis)))
Vielen Dank im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 27. April 2012 um 15:30
Hallo!
Du hättest dich aber schon 03 Monate vor dem Ablauf deines Vertrages als Arbeitssuchende beim Amt melden sollen. So würdest du paar Rechte haben.hmmmmmmmmmm
Deinen aktuellen Lohn wirst du natürlich bekommen dürfen , bis zu 06 Wochen ist dein Chef dazu verpflichtet dich zu bezahlen , selbst wenn du krank geschrieben bist.