Ich bin jetzt gegen Mischbeziehungen

Gelöst
Julien.Wagemann - 30. April 2012 um 14:40
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 2. Mai 2012 um 15:32
Guten Tag,

meine französische Ex- Freundin und die Mutter meines behinderten Kindes verlangt von mir juristisch eine Unterhalt in Höhe von 1500 Euro monatlich. Die Beiden sind ohne mein Erlaubnis nach Frankreich verreist.
Wir waren nie verheiratet daher hat sie das alleinige Sorgerecht.
Ich verdiene nur 1800 Euro und habe persönliche Verpflichtungen.
Wie kann ich mich retten?

1 Antwort

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
2. Mai 2012 um 15:32
Hallo!
Der Unterhalt eures Kindes soll / muss Gem. der Düsseldorfer Tabellen angerechnet werden ... Siehe dir diese Anrechnung an und du wirst sehen , was du zu bezahlen hast: http://www.rechner-unterhalt.de/minder/rechnen1.php
Nun rate ich dir unverzüglich einen ANWALT zu nehmen , das Urteil widerrufen zu können. Solltest du nicht dazu in Lage sein , beantrage Prozesskostenhilfe. Alles dazu findest du unter : http://www.familienrecht-kosten.de/umgangsrecht/verfahrenskostenhilfe_prozesskostenhilfe.php
L.G