ich habe eine erbrechtliche Frage. Ein Bekannter (er ist Wirtschaftsjurist) hat mir gesagt, dass man Häuser juristisch nicht einzeln vererben kann. Hat er mich damit auf den Arm genommen oder ist das richtig?
juristisch ist das so: das grundstück wird vererbt. und mit dem grundstück auch alles was fest mit ihm verbunden ist, also das haus. das haus einzeln vererben geht also nicht. im testament sollte man daher das grundstück XY schreiben