LEONARDO
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7. Mai 2012 um 15:54
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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8. Mai 2012 um 10:41
Guten Tag zusammen !
Hiermit entschuldigen ich mich euch mit meiner Frage stören zu müssen.Aber ich habe keine andere Wahl.
Ich muss bald zu meinem Vater. Er ist doch arbeitslos und ich bin 18 jähriger Schüler.
Darf er / dürfen wir mit finanzieller Hilfe rechnen?
Abgesehen von seiner ALG natürlich.
Vielen Dank an Allen , die uns orientieren wollen.
MFG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 8. Mai 2012 um 10:41
Hallo!
Das Kindergeld musst du noch beziehen dürfen , solange du in einer Ausbildungsphase bist.
Nebenbei musst du dich ans Jugendamt und an die Familienkasse wenden, den Behörden davon zu benachrichtigen , damit das Kindergeld dir oder deinen Vater zukommen wird ... Sonst wird das Kindergeld aufs Konto deines ehemaligen Betreuer überwiesen werden.