CIRINE
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8. Mai 2012 um 17:47
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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9. Mai 2012 um 12:52
Guten Tag,
ich bin deutsch- marokkanisch. Da mein spanischer Ehemann sich in Spanien aufhalten lassen will , möchte ich dahin ziehen und mich dort einbürgern lassen ( spanische Perso je nach Möglichkeit beantragen und bekommen).
Nun wüsste ich gerne , wie ich einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgschaft zu stellen habe? An wen soll ich mich wenden?
Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich fürs Beantworten.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 9. Mai 2012 um 12:52
Hi Cirine !!!!
Seit 28.08.2007 , brauchen keine Anträge auf Beibehaltung der europäischen Staatsbürgschaft solange sie sich in einem EU- Staat oder in der Schweiz aufhalten. Daher brauchst du eher keine .... Denn Spanien ist ein Mitglied der EU.