PIT
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11. Mai 2012 um 15:25
kayhan
Beiträge61Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 19, 2014
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14. Mai 2012 um 17:02
Guten Tag liebe Gemeinde !
Ich hoffe , ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Ehefrau wurde vom Tod ihres Vater via einen Anruf benachrichtigt. Denn sie jhattte keinerlei Kontakt zu ihrem verstorbenen Vater gehabt. Ihre Schwiegermutter meinte zu ihr , sie würde das Elternhaus verkaufen. und dafuer braucht sie die Einwilligung meiner Frau.
Was wird dann in dem Fall passieren?Hat meine Frau Erbrecht, obwohl sie keinerlein Kontakt zu ihrem Vater hatte.
Ich danke euch allen , dass Sie mir helfen wollt.
Lieben Gruß
kayhan
Beiträge61Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 19, 20144 14. Mai 2012 um 17:02
Hallo!
Kontaktabbruch hin oder her!!! Sie bleibt Erbberechtigt.
Sie soll sich mit dem Anwalt ihres Vaters in Verbindung setzen. Das Haus darf nicht ohne ihre Einwilligung verkauft werden.
Gem. § 1924 BGB ist Ihre Frau eine Gesetzliche Erbe erster Ordnung (https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1924.html