MARIE
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11. Mai 2012 um 17:40
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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14. Mai 2012 um 15:10
Guten Tag,
Mein erster Mann ist vor Kurzem gestorben. Wir beide haben wieder geheiratet. Wir haben 03 gemeinsame Kinder.
Nun wollen sie jetzt wissen , ob sie das Recht haben , ihn trotz dem Wiederheirat zu erben?
Ich hoffe, ich störe euch nicht , wenn ich euch um eine schnelle Rückmeldung bitte.
Danke im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 14. Mai 2012 um 15:10
Hallo!
Aber natürlich , haben sie das Recht dazu. Kinder bleiben Kinder , selbst wenn die Eltern geschieden sind. Sie sind dazu trotz dem Neuheirat voll erbberechtigt.
Gruß