Welche Rechte habe ich denn als Belgierin?

Gelöst
JADE - 15. Mai 2012 um 17:55
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 16. Mai 2012 um 15:18
Guten Tag,
ich habe eine Einladung zum Verhör beim Familiengericht bekommen.
Ich hege den Zweifel , dass mein Ex-Freund( der Vater meines Kindes) mich deswegen verklagt hat , weil ich unserm frisch geborene Kind meinen Familiennamen gab.
Könntet ihr mich bitte aufklären? Ich kenne mich mit dem deutschen Gesetz überhaupt nicht aus, da ich Belgierin bin( bin seit 03 Jahren hierzulande: in Deutschland ansaessig).
Welche Möglichkeiten hätte ich, um eventuell mein Recht auf die Selbstbestimmung meiner Tochternamen durchzusetzen?
Vielen Dank

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
16. Mai 2012 um 15:18
Hi, Ex- Freund= nie verheiratet gewesen= alleinige Sorgerecht steht Ihnen als Mutter zu. Sie dürfen keine Gedanken darum machen. Ihr Ex- Freund hat nichts gegen Sie in der Hand. Ihr Verständnis ist erfolgreich , damit er das Kind als sein leibliches anerkennen kann.
(PS: ich spreche aus deutschem Rechtswinkel)