POLDI
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21. Mai 2012 um 15:51
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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22. Mai 2012 um 16:03
Guten Tag,
10 Jahre war ich mit meinem Ex -Freund zusammen , dem Vater meiner Tochter. Am 30.03.2012 zog ich ich mit meiner Tochter in die Wohnung meiner Eltern ein.
Nun möchte ich jetzt wieder ausziehen und eigene Wohnung für mich und meine Tochter haben. Daher will ich euch gefragt haben , ob ich einen Anwalt einschalte, muss den Unterhalt für mein Kind zu bekommen? Wie soll ich die Besucherzeiten bestimmen ? Ich möchte das Sorgerecht haben , aber will auf keinen Fall deren Kontakt abbrechen.
Vielen Dank an alle User , die mir Tipps /Ratschläge geben wollen.
Mit freundlichem Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 22. Mai 2012 um 16:03
Hallo!
Angenommen erkennt der Vater sein Kind an ( ich nehme an, es ist so der Fall bei euch) müsst ihr idealerweise zusammen mit zum Jugendamt den Antrag auf " Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein
minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren" ausfüllen.
Eine PDF Datei hänge hier anbei . Sie soll dir mit allen Details aushelfen.
http://www.ag-prenzlau.brandenburg.de/sixcms/media.php/4315/ZP760.pdf Lieben Gruß