Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Sorgerechtsregelung für verfassungswidrig erklärt. Nach der alten Regelung können ledige Väter nur ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter einverstanden ist. Diese Bestimmung verstößt gemäß der Verfassungsrichter gegen das im Grundgesetz garantierte Elternrecht des Vaters.
Geplant ist derzeit ein entsprechender Gesetzentwurf für Herbst 2010, so dass die neue Regelung Anfang 2011 in Kraft treten kann. Bis dahin gilt eine von den Karlsruher Richtern angeordnete Übergangsregelung. Unter der Voraussetzung, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt, sollen die Familiengerichte den Eltern das gemeinsame Sorgerecht erteilen, wenn dieses von Mutter oder Vater beantragt wird. Das Wohl des Kindes soll dabei im Vordergrund stehen.