wir haben ein reihenhaus in potsdam.
bisher sind wir mit unseren nachbarn immer gut ausgekommen. jetzt ist ständig ihr enkel da und fährt mit seinem skatebord vor unserer haustüre rum.
einmal ist er rangeschlagen und hat uns einen riesigen kratzer in die holztüre gemacht.
sie können nur dann schadensersatz fordern, wenn die eltern die sorgfaltspflicht grob vernachlässigt haben.
das liegt in ihrer auslegung, ob das bei ihrem fall so war oder nicht.