BIRNE ZU
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29. Mai 2012 um 18:08
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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30. Mai 2012 um 11:30
Guten Tag,
ich bin deutsch- algerische Frau. Ich " bin " mit einem algerischen Mann verheiratet . Nach algerischem Ehegesetz; Nun wurde die Ehe nicht hier anerkannt , woraufhin der Antrag auf Familienzusammenführung abgelehnt worden ist. Ergebnis: EHE MUSS NACH DEUTSCHEM RECHT ANNULLIERT WERDEN. Jedoch muss ich mich nach algerischem Recht scheiden lassen.
Findet ihr es nicht merkwürdig eine nicht existierende Ehe aufzulösen ?
Ich hoffe , ich finde aufmerksame User die mir was zu sagen hätten.
Danke im Voraus.
Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 30. Mai 2012 um 11:30
Hallo!
Wenn du in Deutschland ansässig bist , musst du als erster Stelle die deutsche Justiz in Auge halten. Doch bist du aus algerischem Blickwinkel verheiratet , daher kommt eine Scheidung nach algerischem Gesetz in Frage , in Falle neuer Heirat mit eventuell neuem algerischem Mann.
Merkwürdig ist es schon , aber ich fürchte du sollst dich mit der Lage abfinden...