ich bin in Lebensgemeinschaft mit meinem Freund. Dem Vater unserer Zwillingen. Da er sie als seine leibliche Kinder anerkannte , haben sie auch seinen Namen angenommen. Doch habe ich Schwierigkeiten immer dabei sie als meine Kinder vorzustellen. Ich muss es immer nachweisen. Nun wüsste ich gerne , ob sie dazu meinen Familiennamen tragen dürfen . Also meinen und den Namen deren Vater Zweifel an meine Identität aus dem Weg zu räumen ? WIe soll ich vorgehen? Ich bitte euch um schnelle Hilfe , weil ich am Rad drehe.
Danke und L.G
ICH LIEBE IHN
Beiträge46Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 17, 20131 30. Mai 2012 um 16:15
Hallo!
Ein Doppelnamen für Kinder ist unzulässig in Deutschland. Einmal entschieden , einmal ausgeführt . Namensänderung ist es in speziellen Fällen zulässig.
Siehe mal bitte : § 1355 BGB.
Hallo zuammen!
Es geht um meinen Neffen. Sein Vater also mein Bruder ist bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Während deren Lebensgemeinschaft haben die beiden ( Mein verstorbener Bruder und seine ehemalige Freundin) ein Kind auf der Welt gesetzt, das ich gerne adoptieren haben wollen.
Jetzt hat sich rausgestellt , dass die Freundin einen anderen Mann kennenlernte und schließlich heiratete.Das Kind , also mein Neffen hat den Nachnamen des Vaters angenommen. Nun möchte ich gerne die Namensänderung rückgängig machen und das Kind adoptieren. Wie schaffe ich das? Zu der Mutter habe ich so gut wie kein Kontakt.
Zu meiner Person : ich bin ledig , kinderlos , und verdiene sehr gut.
Fuer euren Rat bedanke ich mich schon mal.
L.G