JAMAL
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31. Mai 2012 um 15:56
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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1. Juni 2012 um 16:35
Guten Tag,
Ich bin der Inhaber einer Wohnung , die ich seit 03 Jahren vermietet habe. Heute habe ich 03 Reparaturrechnungen von meinen Mieter bekommen.
Er hat mit mir das Thema nie angeschnitten , aber er schickt sie mir zu????
Soll ich sie jetzt ausgleichen ? Oder soll ich sie ihm zurückschicken? Er ist schließlich der Wohnungsbewohner und der Vertrag lauft in 04 Monaten aus.
Danke für eure Hilfe im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 1. Juni 2012 um 16:35
Hallo !
Laut BGB soll die Wohnung bewohnbar sein , somit müssen Reparaturen auf alle Fälle ausgeführt werden. Zwar finde ich nicht in Ordnung , dass der Vermieter Ihnen nicht damit benachrichtigt hat... Vor der Reparaturen... Nun ist es zu spät dafuer ... Handeln ist es gesagt. Ich nehme an , die Telefonnummer der Reparaturstellen auf die Rechnungen stehen....Fragen Sie ruhig nach den Schadengründen nach... Sollte der Vermieter die Schaden selbst hinzugefügt haben , hat er die Kosten zu tragen.Sonst werden die Rechnungen natürlich nach Absprache mit dem Vermieter von der Kaution abgezogen....