Kostantin
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4. Juni 2012 um 14:47
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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5. Juni 2012 um 10:44
Guten Tag,
Als ich letztes Jahr im Auslandssemester war , habe ich einen mündlichen Vertrag einer Wohnung abgeschlossen. Zeugen hatten wir auch dabei gehabt.
Als ich in Deutschland wieder da bin , zog sich der Wohnungsinhaber zurück und hat seine Wohnung an weitere Mieter gemietet.
Fraglich ist es jetzt , ob ich ihn deswegen in Rechenschaft ziehen kann ?
Ich danke allen , die mich orientieren können.
MFG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 5. Juni 2012 um 10:44
Hallo!
Ein mündlicher Vetrag ist nur ein Jahr wirksam... Es benötigt die schriftliche Form innerhalb von einem Jahr nach dessen Abschluss. Sonst darf ein Vertragspartei zurücktreten bzw. den Vertrag annullieren.