KARMEN
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6. Juni 2012 um 14:52
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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7. Juni 2012 um 14:50
Guten Tag,
Laut dem Scheidungsurteil habe ich das Sorgerecht meines Sohnes bekommen. Es ist 03 Jahre jetzt her. Aus Arbeitsgründen muss ich 150 KM von meiner Heimatstadt ausziehen. Bin ich dazu verpflichtet das Jugendamt bzw. den Vater mit der neuen Adresse zu benachrichtigen ?
Ich danke euch alle für eure Hilfe.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 7. Juni 2012 um 14:50
Hallo!
Es kommt darauf an , ob Sie das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht habt. Falls Sie das alleinige Sorgerecht haben , sollen Sie ( nicht müssen : eurem Sohn zu Liebe ) dem Vater von ihrem Umzug benachrichtigen ( damit er auch Kontakt zu seinem Sohn aufrecht erhalten kann).
Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen Sie ihm nicht nur , ihn davon benachrichtigen , sondern dürft ihr auch nur mit seinem Einverständnis umziehen....