meine Ex-Freundin hat meinen Verbleib im Ausland ausgenutzt und ist mit unserer Tochter abgehauen, ohne mir ihre neue Adresse mitgeteilt zu haben.
Meint ihr, das Jugendamt kann mir dabei behilflich sein, sie ausfindig zu machen?
Ich danke euch schonmal, dass ihr mein Problem gelesen habt.
MfG
Hallo!
Ex-Freundin? Wenn ihr nicht verheiratet wart, steht der Ex-Freundin das alleinige Sorgerecht zu. In gesetzlicher Hinsicht haben Sie keinerlei Recht, etwas von ihr zu verlangen.
Ich will Ihnen ja nicht den Mut nehmen, aber es wird schwer für Sie werden. Wenn Sie nicht verheiratet sind, hat sie das alleinige Sorgerecht. Ich würde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Aber die Chancen stehen nicht besonders gut.
Oh je! Das kann ich niemals verstehen. Das Kind braucht doch seine beiden Elternteile, nicht nur eins. Leider kann ich es mir nicht leisten, einen Anwalt zu nehmen, denn ich bin ALG-Empfänger.