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12. Juni 2012 um 15:31
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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13. Juni 2012 um 16:03
Guten Tag,
Mein Cousin hat an einen Arbeitsabschiedsfeier teilgenommen. Leider hat er sich die Knöchel vertauscht.(zweiwöchige Bettruhe ist angesagt). Die Frage lautet jetzt , ob dieser Unfall als Arbeitsunfall gelten wird?
Fuer eure Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 13. Juni 2012 um 16:03
Ein Arbeitsabschiedsfeier ist privater Feier ... Findet ja nicht im Betriebszeiten statt... Sollte der Abschiedsfeier 02 Stunden nach Feierabend stattgefunden habe , wird dieser Unfall nicht als Arbeitsunfall gelten und somit entfällt der ein Versicherungsschutz , beim Gotteswillen nicht ....