Guten Tag,
mein Freund hat schon zwei Kinder aus einer alten Beziehung . Er bezahlt ihnen die Schule , die Klamotten usw. Doch verlangt sie jetzt offiziell einen monatlichen Unterhalt.
Wird es berücksichtigt , dass wir auch 03 Kinder zu erziehen haben?
Was soll ich denn tun , die Rechte unserer gemeinsamer Kinder zu bewahren?
Auf eure Antworten freue ich mich sehr.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 20. Juni 2012 um 16:03
Der Kinderunterhalt muss nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet werden , nicht nach Lust und Laune ... Der Vater muss einen Familienrichter in die Finanzangelegenheit einbeziehen...Dadurch werden die Rechte aller Kinder gesichert. Vor allem wenn die Kinderunterhalterechnung auch die Existenz eurer gemeinsamen Kinder berücksichtigt wird.
Hallo ! Kann ein Partner den Kinderunterhalt rückwärtig verlangen , wenn der Ex im Ausland lange Zeit geblieben ist und kein Lebenszeichen von sich gab? Danke vorab für die Antworten.