Guten Tag,
Darf ein Anwalt zwei verschiedene Rechnungen für ein Paar und für die selbe Angelegenheit zuschicken?( Scheidung)
500 Euro müssen wir nur für die erste Beratung bezahlen.
Danke eures Lesen.
L.G
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 26. Juni 2012 um 17:25
hmmmm, ich würde mit ihm die Sache abklären... für den selben Fall soll einfach einmalige Beratungskosten anfällig sein... Einfach mit ihm die Sache abklären.Außerdem sind 250/ 500 Euro viel zu viel....
Hallo!
Nein , Kedira ... Einen Vertrag haben wir nicht abgeschlossen.. Ausgehend davon , dass die erste Beratung kostenfrei wäre , hatten wir kein Bares Geld dabei gehabt.Daher haben wir die Sekretärin , darum geben uns die Rechnung zuzuschicken. Sie meinte auf jeden Fall , die Vergütung der ersten Beratung würde 250 Euro betragen und das lässt sich nicht runter-handeln...Es war klar zu viel , aber es war fürs Protest viel zu spät.
Aber dass er von uns für die selbe Beratung und zum selben Fall eine Doppelrechnung verlangt !!!!! Das ist die Krönung... Auf unseren Mais haben wir keine einzige Antwort bekommen.