JIHAD
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25. Juni 2012 um 16:15
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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26. Juni 2012 um 15:13
Guten Tag,
Da die gleichgestellte Ehe in Tunesien verboten ist , möchte ich gerne nach Deutschland kommen und meinem zukünftigem Mann folgen.
Meint ihr werde ich Aufenthalt durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft kriegen?
Ich danke euch fürs Antworten.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 26. Juni 2012 um 15:13
Gem. § 28 I Nr. 1 AufenthG. kann ein nicht europäischer Partner die Familienzusammenführung zu einem deutschen Partner beantragt werden. Da die Ehe einer eingetragene Lebensgemeinschaft im deutschen gleichgestellt wird , kannst du logischerweise den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft zu tunis beantragen.