Berufungsurteil

BABYLAPINO - 27. Juni 2012 um 15:39
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 28. Juni 2012 um 15:18
Guten Tag,
Vor paar Tage wurde ich geschieden))). Nun habe ich heute morgen , ein Schreiben bekommen , indem es steht dass mein Ex-Mann das Urteil einberufen wird.
Was kann ich davon erwarten? Muss ich was einplanen ? Wie lauft die Sitzung denn ab?
Vielen Dank an allen , die mir helfen wollen.
L.G

1 Antwort

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
28. Juni 2012 um 15:18
Hallo!
Ich zitiere dir die Erklärung aus einem Rechtswörterbuch :" Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz".
Mit einfachen Worten man will das Urteil rückgängig machen.
Quelle: https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/berufung/