ROMIO
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Geändert am 20. Dezember 2018 um 06:33
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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2. Juli 2012 um 14:19
Guten Tag,
müssen deutsche Bürger die sogenannte Wohnsteuer "taxes d'habitation" bezahlen, wenn sie sich in Frankreich für ein Semester aufhalten?
Ich danke allen, die sich die Zeit nehmen werden, mir zu helfen.
Laut Wikipedia wird sie "erstmals fällig in dem Jahr, in dem man am 1. Januar des Jahres in Frankreich wohnt. Wenn man während des Jahres nach Frankreich zieht, wird die Wohnsteuer erst im nächsten Jahr fällig (weil man im Folgejahr schließlich am 1. Januar in Frankreich wohnt)".
Von der Staatsbürgerschaft ist da nicht die Rede. Daher darf man davon ausgehen, dass alle Bewohner in Frankreich dazu verpflichtet sind, Wohnsteuer zu zahlen.