Meine volljährige Tochter geht einmal in die Schule und arbeitet unter befristetem Arbeitsvertrag.
Kann ich ihr schon den Geldhahn zudrehen?
Ich bedanke mich für eure Hilfe im Voraus.
Nach Lust und Laune darf der Unterhalt nicht eingestellt werden ... Du musst ein gerichtliches Erlaubnis dafuer haben. Stelle einen Antrag darauf beim Familiengericht / Jugendamt und lass mal hoffen , dass dein Antrag eingewilligt wird... Aber sei nicht sehr optimistisch was dies angeht. Denn Eltern müssen für ihren auszubildenden Kinder den Unterhalt bezahlen , selbst wenn sie nebenbei arbeiten gehen.