PATRIZIA
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4. Juli 2012 um 15:14
NIZO.A
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 31, 2012
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23. Juli 2012 um 13:35
Guten Tag,
Meine Mutter muss ins Altenheim. Ihr fehlt 400 €.
04 Kinder hat sie:
01 unverheirateter Zweifachvater.
01 verstorbener Sohn ( der wiederum Dreifachvater war.Kinder gehen arbeiten , kinderlos)
01 arbeitsloser Sohn (ALG- Empfänger + 02 minderjährige Kinder)
01 geschiedene Mutter mit 05 Kindern.( Das bin ich).
Wer von allen ist dazu gezwungen , die fehlende Summe zu bezahlen?
Vielen Dank für eure Orientierung im Voraus.
Lieben Gruß
NIZO.A
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 31, 20121 23. Juli 2012 um 13:35
Enkelkinder sind schon mal von dieser Verpflichtung befreit..
Verwandte der 1. Linie werden dazu verpflichtet. Beim NICHT - Können , werden sie einen Sonder- Antrag auf Zuschuss stellen muessen... Sollte niemand von euch in der Lage dazu sein , wird das Sozialamt die restlichen Kosten decken.